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AutoversicherungVerfahren für Geschädigte

Informieren Sie sich beim Unfallverursacher, am besten durch Einsicht in seine Unterlagen, über das Folgende:

  • seinen Vor- und Nachnamen und seinen Wohnort,
  • Vor- und Nachnamen und Wohnort oder Firmennamen und Geschäftssitz des Eigentümers des Fahrzeugs, das den Schaden verursacht hat,
  • das Kfz-Kennzeichen (Zulassungsnummer) des Fahrzeugs, das den Schaden verursacht hat,
  • Nummer des Versicherungsvertrages:
  • die Nummer der Grünen Karte (vollständige Angaben aus Abschnitt 4) oder die Nummer des Grenzversicherungsscheins für dieses Fahrzeug und, falls möglich, Fotokopien dieser Dokumente.

Füllen Sie zusammen mit den anderen Unfallbeteiligten das Schadenmeldeformular aus oder verwenden Sie den Verkehrsunfallbericht.

Steht kein solches Formular zur Verfügung, fertigen Sie nach Möglichkeit gemeinsam mit den anderen Unfallbeteiligten ein schriftliches Dokument an, in dem Sie alle grundlegenden Angaben zum Unfall (insbesondere Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls, beteiligte Personen und Fahrzeuge) sowie den Unfallhergang und die entstandenen Schäden und deren Leidtragende beschreiben. Vergessen Sie nicht, Zeugen, einen Plan oder eine Skizze des Unfallortes, eine Fotodokumentation des Unfallortes usw. beizufügen. Notieren Sie die Namen und Anschriften der Fahrer der anderen beteiligten Fahrzeuge, die Angaben zu diesen Fahrzeugen (insbesondere das Kfz-Kennzeichen (Zulassungsnummer), die Marke sowie Typ und Farbe des Fahrzeugs) und Angaben zu den Unfallzeugen.

Im Falle, dass beim Verkehrsunfall das Folgende erfolgte:

  • die Tötung oder Verletzung einer Person,
  • Sachschäden, deren Kosten an einem der beteiligten Fahrzeuge, einschließlich der beförderten Güter, oder an anderen Gegenständen offensichtlich den Betrag von 100 000 CZK übersteigt,
  • es wurde ein Sachschaden am Eigentum eines Dritten verursacht,

melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei des jeweiligen Staates.

Wenn der Unfall von der Polizei untersucht wird, unterschreiben Sie den Polizeibericht nur, wenn Sie mit dessen Wortlaut einverstanden sind. Wenn Sie nicht einverstanden sind, geben Sie bitte Ihre Einwände an. Dasselbe gilt für die Unterschrift auf dem Verkehrsunfallbericht. Unterschreiben Sie jedoch nichts, was Sie nicht verstehen oder womit Sie nicht einverstanden sind. In vielen Ländern wird ein unterschriebener Verkehrsunfallbericht als Schuldanerkenntnis gewertet.

Als Geschädigter können Sie sich dann direkt an uns als Versicherer des unfallverursachenden Fahrzeugs wenden, oder Sie wenden sich an unseren Schadenregulierungsbeauftragten in dem betreffenden Land, der den Schaden mit Ihnen besprechen und regulieren wird.

Geben Sie im Falle eines Telefonats oder Schriftverkehrs immer so viele Informationen wie möglich über den Unfall und das verursachende Fahrzeug an.

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