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AutoversicherungKurze Beschreibung, was zu tun ist

Teilen Sie dem Geschädigten das Folgende mit:

  • Ihren Vornamen, Nachnamen und Wohnort,
  • Vornamen, Nachnamen und Wohnsitz oder Firmenname und eingetragenen Sitz des Fahrzeugeigentümers,
  • den Firmennamen und den eingetragenen Sitz des Versicherers, bei dem die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, sowie die Nummer des Versicherungsvertrages,
  • das Kfz-Kennzeichen (Zulassungsnummer) des Fahrzeugs, das den Schaden verursacht hat.

Füllen Sie mit den anderen Unfallbeteiligten ein Versicherungsformular aus (es ist ratsam, ein solches zur Hand zu haben), gegebenenfalls können Sie auch das Formular – Verkehrsunfallbericht verwenden. Steht kein solches Formular zur Verfügung, fertigen Sie nach Möglichkeit gemeinsam mit den anderen Unfallbeteiligten ein schriftliches Dokument an, in dem Sie alle grundlegenden Angaben zum Unfall (insbesondere Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls, beteiligte Personen und Fahrzeuge) sowie den Unfallhergang und die entstandenen Schäden und deren Leidtragende beschreiben. Vergessen Sie nicht, Zeugen, einen Plan oder eine Skizze des Unfallortes, eine Fotodokumentation des Unfallortes usw. beizufügen. Notieren Sie die Namen und Anschriften der Fahrer der anderen beteiligten Fahrzeuge, die Angaben zu diesen Fahrzeugen (insbesondere das Kfz-Kennzeichen (Zulassungsnummer), die Marke sowie Typ und Farbe des Fahrzeugs) und Angaben zu den Unfallzeugen.

Im Falle, dass beim Verkehrsunfall das Folgende erfolgte:

  • die Tötung oder Verletzung einer Person,
  • Sachschäden, deren Kosten an einem der beteiligten Fahrzeuge, einschließlich der beförderten Güter, oder an anderen Gegenständen offensichtlich den Betrag von 100 000 CZK übersteigt,
  • es wurde ein Sachschaden am Eigentum eines Dritten verursacht,

melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei der Tschechischen Republik.

Wenn der Unfall von der tschechischen Polizei untersucht wird, unterschreiben Sie den Polizeibericht nur, wenn Sie mit dessen Wortlaut einverstanden sind. Wenn Sie nicht einverstanden sind, geben Sie bitte Ihre Einwände an.

Wenn bei dem Unfall keine Person verletzt oder getötet wurde und der entstandene Schaden 100.000 CZK nicht übersteigt, müssen Sie den Unfall nicht bei der Polizei der Tschechischen Republik melden, wenn Sie und die anderen Unfallbeteiligten sich (vorzugsweise schriftlichüber die Schuldfrage einigen. So kann beispielsweise das Formulars für die Meldung eines Versicherungsfalls (Europäischer Unfallbericht) als schriftliche Verschuldensvereinbarung angesehen werden, wenn aus seinem Inhalt die Anerkennung des Verschuldens einer konkreten Person eindeutig hervorgeht, und wenn das Formular von allen von der Verschuldensvereinbarung betroffenen Personen unterzeichnet ist.

Unverzüglich an den Versicherer, bei dem Sie eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fahrzeugs abgeschlossen haben:

  • melden Sie uns den Eintritt eines Schadensfalls unter Angabe des dieses Fall betreffenden Sachverhalts,
  • legen Sie die für den Schadensfall relevanten Dokumente vor und befolgen Sie die Anweisungen des Versicherers im Laufe der Untersuchung.

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