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AutoversicherungSie haben einen Schaden durch den Betrieb eines ausländischen Fahrzeugs erlitten

Wenn Sie einen Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug erlitten haben, das bei TOPDAMARK – Dänemark oder JAHORINA – Bosnien und Herzegowina oder DONARIS – Moldawien versichert ist, können Sie den Schaden direkt bei unserer Versicherungsgesellschaft melden.

Wenn Sie einen Schaden durch den Betrieb eines ausländischen Fahrzeugs erlitten haben, das anderweitig versichert ist.

Erkundigen Sie sich bei dem Unfallverursacher nach den folgenden Informationen:

  • seinen Vor- und Nachnamen und seinen Wohnort,
  • Vor- und Nachnamen und Wohnort oder Firmennamen und Geschäftssitz des Eigentümers des Fahrzeugs, das den Schaden verursacht hat,
  • das Kfz-Kennzeichen (Zulassungsnummer) und die internationale Kennnummer des Landes, in dem das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, zugelassen ist
  • Firmenname und eingetragenen Sitz des Versicherers, bei dem die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde,
  • Versicherungsnummer, Nummer der Grünen Karte.

Füllen Sie zusammen mit den anderen Unfallbeteiligten das Formular für den Unfallbericht aus. Bevor das Original von der Kopie getrennt wird, ist es wichtig, nicht nur das Formular zu unterschreiben, sondern auch die ausgefüllten Unfallpunkte anzukreuzen und die Anzahl der ausgefüllten Punkte anzugeben. Erstellen Sie außerdem einen Plan der Unfallstelle und, wenn möglich, eine Fotodokumentation der Unfallstelle.

Bemühen Sie immer, bei einem Unfall die Polizei zu rufen. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Polizei in vielen Ländern nur bei bestimmten Arten von Unfällen ermittelt, z. B. solchen mit Personenschäden, Todesfällen oder hohen Sachschäden.

Wenn der Unfall von der Polizei untersucht wird, unterschreiben Sie den Polizeibericht nur, wenn Sie mit dessen Wortlaut einverstanden sind. Wenn Sie nicht einverstanden sind, geben Sie bitte Ihre Einwände an. Dasselbe gilt für die Unterschrift auf dem Verkehrsunfallbericht. Unterschreiben Sie jedoch nichts, was Sie nicht verstehen oder womit Sie nicht einverstanden sind. In vielen Ländern wird ein unterschriebener Verkehrsunfallbericht als Schuldanerkenntnis gewertet.

Notieren Sie die Namen und Anschriften der Fahrer der anderen beteiligten Fahrzeuge, die Angaben zu diesen Fahrzeugen (Kfz-Kennzeichen (Zulassungszeichen), Marke sowie Typ und Farbe des Fahrzeugs) und die Zeugen des Unfalls – so weit wie möglich im Umfang der Angaben. Teilen Sie allen am Unfall beteiligten Personen Ihren Namen und Ihre Adresse mit.

Teilen Sie allen am Unfall beteiligten Personen Ihren Namen und Ihre Adresse mit.

Sie sollten sich an den zuständigen Versicherer des Fahrers oder Betreibers des anderen Fahrzeugs wenden, um Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen geltend zu machen und Unterlagen zum Nachweis der Haftung des Fahrers oder Halters des anderen Fahrzeugs vorzulegen.

Wenn Sie den zuständigen Versicherer des Verursachers nicht erreichen können oder Ratschläge zum weiteren Vorgehen benötigen, wenden Sie sich an das nationale Büro – die Informationsstelle des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Deren Anschrift, Telefon- und Faxnummer finden Sie unter www.cobx.org.

Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit dem Tschechischen Versicherungsbüro, das Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht und Ihnen die Kontaktdaten des Schadenregulierungsbeauftragten des Versicherers in der Tschechischen Republik mitteilt. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der 4. EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie bzw. § 9a des Gesetzes Nr. 47/2004 Slg. ist jede Versicherungsgesellschaft, die in einem der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbietet, verpflichtet, in jedem EWR-Mitgliedstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen, der Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden im Namen und im Auftrag des Versicherers bearbeitet. Die EWR-Mitgliedsländer sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island. Bei der Suche nach einem Schadenregulierungsbeauftragten kann Ihnen das Informationszentrum des Tschechischen Versicherungsbüros behilflich sein, das Sie auf der folgenden Website finden www.ckp.cz. Um einen bestimmten Schadenregulierungsbeauftragten ausfindig zu machen, müssen Sie Folgendes wissen: das Datum des Unfalls, den Staat des Unfallorts, das internationale Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallverursachers (LKZ), das Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallverursachers und den Namen des Versicherers des Fahrzeugs des Unfallverursachers. Nachdem Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, erhalten Sie Informationen darüber, wer der Schadenregulierungsbeauftragte des Versicherers des Fahrzeugs des Unfallverursachers für das Gebiet der Tschechischen Republik ist.

Falls Sie den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten auf den oben genannten Websites nicht finden können, können Sie sich an das Tschechische Versicherungsbüro unter der Telefonnummer +420 221 413 111 oder an das nationale Büro – Informationszentrum des Landes wenden, in dem das Fahrzeug des Unfallverursachers gewöhnlich seinen Standort hat (gemäß LKZ).

Wenn Sie bei einem Unfall im Ausland durch ein unerkanntes oder nicht versichertes Fahrzeug geschädigt wurden, können Sie sich an den Garantiefonds des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, oder an die Entschädigungsbehörde des Landes, in dem der Geschädigte wohnt oder seinen Sitz hat, wenden, um zu erfahren, wie Sie mit Ihrem Anspruch verfahren sollen.

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